Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss

  1. Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen, Verträge und weiteren Vereinbarungen mit Lieferanten, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.

  2. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Lieferanten werden nur anerkannt, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Die bloße Annahme von Lieferungen gilt nicht als Zustimmung.

  3. Bestellungen sind vom Lieferanten binnen 7 Tagen durch schriftliche Bestätigung verbindlich anzunehmen. Danach entfällt unsere Bindung an den Auftrag.

  4. Änderungen oder Nebenabreden zu Verträgen bedürfen stets unserer schriftlichen Zustimmung.


§ 2 Angebot, Unterlagen und Vertraulichkeit

  1. Angebote und sonstige Unterlagen wie Zeichnungen, Muster oder technische Spezifikationen sind Eigentum von Alpesya Alu Design und ausschließlich zur Ausführung der Bestellung zu verwenden.

  2. Eine Verfügung an Dritte oder die Nutzung zu anderen Zwecken ist ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung untersagt. Nach Abschluss der Bestellung sind solche Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.

  3. Alle Informationen sind vertraulich zu behandeln; der Lieferant ist verpflichtet, entsprechende Verpflichtungen auch an Unterlieferanten weiterzugeben.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die in der Bestellung genannten Preise sind bindend und verstehen sich ohne Abzug „frei Empfangsstelle“ inklusive Transport, Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart.

  2. Rückführbare Verpackung wird nur bei gesonderter Vereinbarung übernommen.

  3. Zahlungen erfolgen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, binnen 14 Tagen mit 2 % Skonto oder netto binnen 30 Tagen nach Lieferung und Rechnungsprüfung.


§ 4 Lieferzeit und Verzögerungen

  1. Alle Lieferfristen sind verbindlich. Eine rechtzeitige Lieferung ist Voraussetzung.

  2. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald er erkennt, dass Termine nicht eingehalten werden können.

  3. Die Annahme verspäteter Lieferungen stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche dar.

  4. Bei Verzug behalten wir uns eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % bis maximal 5 % des Auftragswertes vor.


§ 5 Versand und Gefahrübergang

  1. Die Transportwege und Verpackung obliegen dem Lieferanten.

  2. Die Gefahr geht erst mit Ablieferung und Annahme der Ware auf uns über.


§ 6 Mängelhaftung und Gewährleistung

  1. Der Lieferant gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Qualitäts‑ und Sicherheitsanforderungen sowie der relevanten Normen.

  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung bzw. Inbetriebnahme.

  3. Bei Mängeln sind Nachbesserung oder Neulieferung zulasten des Lieferanten aufzuwenden. Bleiben diese aus, können wir Ersatz beschaffen auf Kosten des Lieferanten.

  4. Der Lieferant stellt uns auf erstes Anfordern von Produkthaftungsansprüchen frei, sofern er oder ein Unterlieferant haftet. Eine ausreichende Haftpflichtversicherung ist vom Lieferanten verpflichtend nachzuweisen.


§ 7 Eigentumsvorbehalt, Werkzeuge und Nutzungsrechte

  1. Produktionsmittel wie Werkzeuge, Zeichnungen oder Modelle, die für unsere Aufträge hergestellt oder zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum von Alpesya Alu Design.

  2. Diese dürfen nur für uns und nur nach schriftlicher Zustimmung genutzt werden. Bei Vertragsende sind sie unverzüglich zurückzugeben.

  3. Schäden oder Missbrauch während der Lagerung beim Lieferanten sind durch diesen zu verantworten und gegebenenfalls vertraglich zu entschädigen.


§ 8 Schutzrechte und Compliance

  1. Der Lieferant garantiert, keine Schutzrechte Dritter zu verletzen und stellt uns von allen daraus resultierenden Ansprüchen frei.

  2. Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung geltender Vorschriften zu Umwelt-, Arbeits- und Menschenrechten (z. B. Mindestlohn, Kinderschutz).

  3. Bei schwerwiegenden Verstößen behalten wir uns ein fristloses Vertragsende vor.


§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Alpesya Alu Design.

  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  3. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Unternehmensstandort.


Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen bilden die Grundlage unseres partnerschaftlichen Einkaufsprozesses. Änderungen sind jederzeit möglich – für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.