Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss
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Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen, Verträge und weiteren Vereinbarungen mit Lieferanten, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.
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Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Lieferanten werden nur anerkannt, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Die bloße Annahme von Lieferungen gilt nicht als Zustimmung.
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Bestellungen sind vom Lieferanten binnen 7 Tagen durch schriftliche Bestätigung verbindlich anzunehmen. Danach entfällt unsere Bindung an den Auftrag.
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Änderungen oder Nebenabreden zu Verträgen bedürfen stets unserer schriftlichen Zustimmung.
§ 2 Angebot, Unterlagen und Vertraulichkeit
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Angebote und sonstige Unterlagen wie Zeichnungen, Muster oder technische Spezifikationen sind Eigentum von Alpesya Alu Design und ausschließlich zur Ausführung der Bestellung zu verwenden.
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Eine Verfügung an Dritte oder die Nutzung zu anderen Zwecken ist ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung untersagt. Nach Abschluss der Bestellung sind solche Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.
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Alle Informationen sind vertraulich zu behandeln; der Lieferant ist verpflichtet, entsprechende Verpflichtungen auch an Unterlieferanten weiterzugeben.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
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Die in der Bestellung genannten Preise sind bindend und verstehen sich ohne Abzug „frei Empfangsstelle“ inklusive Transport, Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart.
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Rückführbare Verpackung wird nur bei gesonderter Vereinbarung übernommen.
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Zahlungen erfolgen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, binnen 14 Tagen mit 2 % Skonto oder netto binnen 30 Tagen nach Lieferung und Rechnungsprüfung.
§ 4 Lieferzeit und Verzögerungen
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Alle Lieferfristen sind verbindlich. Eine rechtzeitige Lieferung ist Voraussetzung.
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Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald er erkennt, dass Termine nicht eingehalten werden können.
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Die Annahme verspäteter Lieferungen stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche dar.
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Bei Verzug behalten wir uns eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % bis maximal 5 % des Auftragswertes vor.
§ 5 Versand und Gefahrübergang
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Die Transportwege und Verpackung obliegen dem Lieferanten.
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Die Gefahr geht erst mit Ablieferung und Annahme der Ware auf uns über.
§ 6 Mängelhaftung und Gewährleistung
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Der Lieferant gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Qualitäts‑ und Sicherheitsanforderungen sowie der relevanten Normen.
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Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung bzw. Inbetriebnahme.
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Bei Mängeln sind Nachbesserung oder Neulieferung zulasten des Lieferanten aufzuwenden. Bleiben diese aus, können wir Ersatz beschaffen auf Kosten des Lieferanten.
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Der Lieferant stellt uns auf erstes Anfordern von Produkthaftungsansprüchen frei, sofern er oder ein Unterlieferant haftet. Eine ausreichende Haftpflichtversicherung ist vom Lieferanten verpflichtend nachzuweisen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt, Werkzeuge und Nutzungsrechte
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Produktionsmittel wie Werkzeuge, Zeichnungen oder Modelle, die für unsere Aufträge hergestellt oder zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum von Alpesya Alu Design.
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Diese dürfen nur für uns und nur nach schriftlicher Zustimmung genutzt werden. Bei Vertragsende sind sie unverzüglich zurückzugeben.
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Schäden oder Missbrauch während der Lagerung beim Lieferanten sind durch diesen zu verantworten und gegebenenfalls vertraglich zu entschädigen.
§ 8 Schutzrechte und Compliance
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Der Lieferant garantiert, keine Schutzrechte Dritter zu verletzen und stellt uns von allen daraus resultierenden Ansprüchen frei.
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Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung geltender Vorschriften zu Umwelt-, Arbeits- und Menschenrechten (z. B. Mindestlohn, Kinderschutz).
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Bei schwerwiegenden Verstößen behalten wir uns ein fristloses Vertragsende vor.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
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Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Alpesya Alu Design.
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Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Unternehmensstandort.
Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen bilden die Grundlage unseres partnerschaftlichen Einkaufsprozesses. Änderungen sind jederzeit möglich – für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

